5.2. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung stattgefunden hat – angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 22'293.90 auszurichten. - 23 - Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 5.3. Die bereits bezahlte Entschädigung an den vormaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Jürg Waldmeier, in der Höhe von Fr. 1'146.30 wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Zustellung an: […]