5.4. Die Höhe der im erstinstanzlichen Verfahren zugesprochenen Entschädigung von Fr. 1'146.30 für den ehemaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Jürg Waldmeier, wurde mit Berufung nicht angefochten, womit es sein Bewenden hat (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019 E. 2). Diese Entschädigung ist ausgangsgemäss vom Beschuldigten zurückzufordern, sobald es seine finanziellen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).