3.7. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahre. Der Beschuldigte wird vorliegend wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Beschuldigte hat ein hohes Mass an krimineller Energie gezeigt und es kann ihm keine positive Legalprognose gestellt werden. Die von der Vorinstanz für die Dauer von 7 Jahren angeordnete Landesverweisung kann deshalb nicht herabgesetzt werden. Eine Erhöhung der Dauer ist aufgrund des Verschlechterungsverbots jedoch ausgeschlossen.