Der Beschuldigte beteuert, einen Fehler gemacht zu haben (act. 817, 911 und 1300; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 17 f.). Auch sei er heute drogenfrei. Zwar hat er sich seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft am 18. Januar 2021 – soweit ersichtlich – wohlverhalten. Diese Zeit kann jedoch noch nicht als lange bezeichnet werden. Auch ist mit Blick auf seine früheren strafrechtlichen Verurteilungen im einschlägigen Bereich (siehe dazu oben) sehr fraglich, ob er sich nachhaltig wird bewähren können.