Dem Beschuldigten ist der qualifizierte Handel mit harten Drogen vorzuwerfen, wofür er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilt wird (siehe dazu oben). Auch wenn durchaus noch schwerere Fälle des Drogenhandels mit einem grösseren Abnehmerkreis und einem höheren Organisationsgrad denkbar sind, ändert dies nichts daran, dass der Beschuldigte ein vergleichsweise schweres Delikt begangen hat. Der Drogenhandel diente dem Beschuldigten in erheblichem Ausmass dazu, den eigenen Konsum zu finanzieren. Jedoch wäre es ihm ohne weiteres möglich gewesen, auf den Drogenverkauf zur Finanzierung seiner Drogensucht zu verzichten.