In den nächsten 10-15 Jahren sei dies jedoch nicht wahrscheinlich (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 16). Im Vordergrund steht somit die Schmerzbehandlung, welche auch in Mazedonien möglich ist. So führt der Beschuldigte selbst aus, dass er bereits während einigen Aufenthalten in Mazedonien Schmerzen hatte und ihm die Ärzte eine Spritze gegen diese Schmerzen gegeben haben. Es sehe jedoch nicht gut aus für die Beine, wenn er täglich 3-4 Spritzen erhalten würde (Protokoll der Berufungsver- - 17 -