3.4.3. Zu den gesundheitlichen Beschwerden des Beschuldigten ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte leidet infolge eines Arbeitsunfalls an Kopf- und Augenschmerzen (siehe oben). Er nehme Schmerzmedikamente, namentlich Dafalgan, Irfen, Fentanyl Mepha Matrixpfl und Pregabalin ein (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 17 und 24; vgl. auch act. 1299 und anlässlich der Stellungnahme vom 12. Mai 2022 eingereichte Bestätigung von Dr. med. K.). Er müsse alle paar Wochen zum Arzt (act. 1300) und sei seit Jahren im Spital L. in Abklärung (Berufungsbegründung, S. 18).