Der Beschuldigte hat denn auch ausgesagt, dass er nie zu Hause, sondern jeweils auswärts Kokain konsumiert habe. Er sei jeweils nach Hause gekommen, als seine Frau bereits geschlafen habe, weshalb sie davon nichts gemerkt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5-7, 11, 18, 20 und 23). Die Ehefrau sagte aus, sie habe erst von den Drogengeschäften des Beschuldigten erfahren, als die Polizei am 17. Juli 2020 vor der Türe stand (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 2 und 5).