Zusätzlich wurde er mit Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 16. Juni 2009 wegen mehrfacher Abgabe von Kokain gemäss Art. 19 Ziff. 1 BetmG sowie Konsums und Besitzes zwecks Eigenkonsums von Marihuana und Kokain gemäss Art. 19a Abs. 1 BetmG zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten, Probezeit 4 Jahre, und einer Busse von Fr. 3'000.00 (act. 52 f., 61 und 66 ff.) verurteilt. Mit Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 15. Dezember 2016 wurde der Beschuldigte der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Abs. 2 BetmG durch Konsum von Marihuana und Haschisch schuldig gesprochen und zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt (act.