Speed (Amphetamin) (act. 183) zu einer Gefängnisstrafe von 7 Monaten, einer Busse von Fr. 500.00 und einer Landesverweisung von 3 Jahren verurteilt, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Landesverweisung unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben wurde (act. 173 und 179 ff.). Zudem wurde er wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a BetmG durch Konsum von Marihuana mit Strafbefehl des Bezirksamts Bremgarten vom 16. Januar 2004 mit einer Busse von Fr. 100.00 bestraft (act. 60 und 160). Zusätzlich wurde er mit Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 16. Juni 2009 wegen mehrfacher Abgabe von Kokain gemäss Art.