797 und 1299). Zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung war der Beschuldigte im Rahmen seiner Hundetagesstätte tätig und war in der Lage, rund Fr 1'000.00 pro Monat zu verdienen. Er wurde von seinem Bruder und seiner Ehefrau unterstützt (act. 1295-1297 und 1299). - 14 -