Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich unterdurchschnittlich. Der Beschuldigte hat einen Teil der Sekundarschule und eine Anlehre als Bäcker in der Schweiz absolviert. Anschliessend übte er von 1997 bis 2013 verschiedene berufliche Tätigkeiten aus (siehe oben). Der Beschuldigte hat Familienschulden in der Höhe von Fr. 40'000.00, Betreibungen hat er keine. Von 2001 bis 2003 wurde er von der Arbeitslosenversicherung unterstützt, wobei er monatlich 80 % seines ehemaligen Einkommens, d.h. ungefähr Fr. 4'100.00, erhielt (act. 10).