13, 247, 794 und 812). Ungünstig auf die Legalprognose wirken sich sodann die Familienschulden von rund Fr. 40'000.00 aus, wobei der Beschuldigte nicht weiss, wie er diese zurückzahlen müsse (act. 839; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 15 f.). Auch wenn der Beschuldigte aktuell – nach eigenen Angaben – drogenfrei lebt und beruflich wieder tätig ist, wird sich erst noch weisen müssen, ob diese Umstände auch von Dauer sind (siehe dazu die obigen Erwägungen zur Täterkomponente).