Der aktuelle Strafregisterauszug des Beschuldigten enthält zwar keine Vorstrafen. Er hat mit der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz jedoch eine schwerwiegende Straftat begangen, die sich über eine erhebliche Dauer von mehr als acht Monaten erstreckt hat, was erhebliche Bedenken an seiner Legalbewährung hervorruft. Diese Bedenken werden dadurch verstärkt, dass er in der Vergangenheit täglich resp. drei bis vier Mal pro Woche Kokain konsumiert hat. Zudem habe er auch Marihuana und Haschisch konsumiert (act. 13, 247, 794 und 812).