Zudem betreibe er gemeinsam mit seiner Ehefrau eine Hundetagesstätte, wobei sie aktuell in einem halben Jahr – die Haupteinnahmen seien dem Beschuldigten zuzuschreiben – rund Fr. 7'000.00 bis Fr. 7'500.00 verdient haben (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3 f., 8, 13 und 15). Es ist jedoch anzumerken, dass die zweijährige Ausbildung erst vor einigen Monaten angetreten wurde und deren Stabilität – insbesondere auch vor dem Hintergrund der bereits wieder niedergelegten Anstellung in der Landwirtschaft – erst noch unter Beweis zu stellen ist.