wieder aufgegeben (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 15). Anlässlich der Berufungsverhandlung führt der Beschuldigte aus, er habe am 1. Februar 2022 im H. eine zweijährige Ausbildung angetreten und verdiene Fr. 300.00 brutto pro Monat bei einem Arbeitspensum von 50 % (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3 und 13-15; vgl. anlässlich der Berufungsbegründung eingereichte Lohnabrechnung). Zudem betreibe er gemeinsam mit seiner Ehefrau eine Hundetagesstätte, wobei sie aktuell in einem halben Jahr – die Haupteinnahmen seien dem Beschuldigten zuzuschreiben – rund Fr. 7'000.00 bis Fr. 7'500.00 verdient haben (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3 f., 8, 13 und 15).