2.4. In Bezug auf die Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der heute 43 Jahre alte, verheiratete und kinderlose Beschuldigte lebt aktuell wieder in einigermassen stabilen Verhältnissen. Er ist seit [tt.mm.2007] mit F. verheiratet und wohnt seit 16 Jahren (act. 1359) gemeinsam mit seiner Ehefrau in ihrem Haus, was ihn aber nicht von seiner Delinquenz hat abhalten können. Im Jahr 2011 hat er eine Augenverletzung erlitten, welche ihn noch heute beeinträchtigt. Gemäss eigenen Angaben hat er – seit seiner Festnahme am 17. Juli 2020 keine Betäubungsmittel mehr konsumiert (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 16;