11 f. und 1299). Zudem arbeitete die Ehefrau des Beschuldigten zum Zeitpunkt seiner Festnahme in der Gastronomie und als Putzfrau und verdiente ungefähr Fr. 3'400.00 bis Fr. 3'700.00 brutto pro Monat (act. 797). Ihn mögen somit zwar finanzielle Probleme geplagt haben, er befand sich aber nicht in einer akuten Notlage. Auch verfügte der Beschuldigte trotz seiner Drogensucht über ein erhebliches Mass an Entscheidungsfreiheit. Insbesondere ist auch nicht ersichtlich, dass er sich ernsthaft darum gekümmert hätte, von seiner Drogensucht wegzukommen -9-