3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 31. Januar 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten bei einem zu vollziehenden Anteil von 6 Monaten und einem bedingten Anteil von 16 Monaten zu verurteilen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. Zudem sei dem amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 25'781.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zuzusprechen. 3.2. Mit Nichteintretensantrag vom 7. Februar 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft, auf den Antrag hinsichtlich der erstinstanzlichen Entschädigung des amtlichen Verteidigers sei nicht einzutreten.