Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten - ausgenommen die amtliche Verteidigung - auferlegt, somit insgesamt Fr. 7'776.00. -4- 8. 8.1. Es wird festgestellt, dass dem vormaligen amtlichen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Jürg Waldmeier, bereits eine Entschädigung in Höhe von Fr. 1'146.30 (inkl. Auslagen und MwSt.) ausgerichtet worden ist. 8.2. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 22'293.90 (inkl. Auslagen und MwSt.) zugesprochen.