Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Erschleichung einer falschen Beurkundung und die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung zeitlich mehr als ein Jahr auseinander liegen, die im Zentrum dieser Delikte stehenden Gelder verschiedener Herkunft sind und durch das strafbare Verhalten des Beschuldigten unterschiedliche Rechtsgüter verletzt wurden. Es liegt kein zeitlicher, sachlicher oder situativer Zusammenhang zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung vor, was sich in einem entsprechend höheren Gesamtschuldbeitrag auswirkt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1263/2020 vom 5. Oktober 2022 E. 6.3.2).