In Bezug auf die Erschleichung einer falschen Beurkundung vom Notar D. kann, nachdem sich der Beschuldigte vor Bundesgericht einzig gegen die Bewertung des Gesamtschuldbeitrags gewendet hat, auf das Urteil des Obergerichts vom 1. Oktober 2020 E. 6.4.2.2 verwiesen werden, in welchem – bei isolierter Betrachtung – eine Freiheitsstrafe von 1 ¼ Jahren als angemessen erachtet wurde.