Dass die dem Verschulden angemessene Strafe hinsichtlich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung unter Annahme eines faktischen Kollektivdelikts statt einer mehrfachen Tatbegehung bei entsprechend aufgegliedertem Deliktsbetrag unter Berücksichtigung eines je geringeren Gesamtschuldbeitrags aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs isoliert betrachtet höher ausfällt, ist die direkte Folge der verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts, dass die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung entsprechend dem Schuldspruch gesamthaft gewürdigt und dafür eine Einsatzstrafe festgelegt werden müsse (Urteil des Bundesgerichts 6B_1263/2020 vom 5. Oktober 2022