Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von einem Jahr bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und unter Berücksichtigung der von der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung erfassten Vermögensverwaltern, Deliktsbeträgen und Handlungsweisen von einem vergleichsweise mittelschweren bis schweren Verschulden und einer dafür angemessenen Einsatzstrafe von 2 ¾ Jahren auszugehen.