Der Beschuldigte war als (einziges) Mitglied des Verwaltungsrats der B. AG damit betraut, deren Vermögensinteressen zu wahren und im Grundsatz alles zu unterlassen, was ihr hätte schaden können. In Verletzung seiner Pflichten hat der Beschuldigte Banküberweisungen im Umfang von insgesamt Fr. 329'158.55 an die C. AG vorgenommen, ohne dafür eine Gegenleistung oder einen rechtlichen Anspruch zu erhalten. Die B. AG erlitt durch die Verletzung seiner Verpflichtung als Organ gegenüber der B. AG einen Vermögensschaden in diesem Umfang. Unter Berücksichtigung des grossen Spektrums möglicher Deliktsbeträge ist von einem hohen bis sehr hohen Taterfolg auszugehen.