1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren wird in Bezug auf den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG (Anklageziffer 3) für den Zeitraum vom 11. Februar 2019 bis 8. Juni 2019 infolge Verjährung eingestellt. 2. Der Beschuldigte wird freigesprochen von den Vorwürfen - des mehrfachen Hausfriedensbruchs; - der mehrfachen Nötigung. - 43 -