Die für das gemeinsam geführte Berufungsverfahren des Beschuldigten (SST.2022.267) und des Mitbeschuldigten D._____ (SST.2022.276) festzusetzenden Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt Fr. 8'000.00 (§ 18 VKD). Der auf den Beschuldigten entfallende Anteil ist unter Berücksichtigung der mit Berufung angefochtenen Punkte auf Fr. 5'000.00 festzusetzen.