Auf diesen Antrag ist mangels Beschwer des Beschuldigten nicht einzutreten. Nur die Privatklägerschaft kann im Strafprozess eine Zivilforderung adhäsionsweise geltend machen. Dem Beschuldigten ist es hingegen verwehrt, im Sinne einer negativen Feststellungsklage einen materiellen Entscheid über eine Zivilforderung, die zufolge Verweisung auf - 41 - den Zivilweg nicht beurteilt wird, im Rahmen des Strafverfahrens herbeizuführen. 12. Kosten- und Entschädigungsfolgen 12.1. Die Parteien tragen die Kosten des Berufungsverfahrens nach Massgabe ihres Obsiegens und Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO).