Der Beschuldigte konsumierte anerkanntermassen im Zeitraum von Juni 2019 bis November 2020 mehrfach Kokain. Das Verschulden des Beschuldigten, der mit einer gewissen Regelmässigkeit Kokain und damit eine harte Droge konsumiert hat, wiegt - 39 - damit klar schwerer als jenes bei einem einmaligen Konsum von Cannabis, der mit einer Ordnungsbusse von Fr. 100.00 geahndet wird. Nach dem Gesagten erscheint die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von Fr. 200.00 sehr mild und kann unter keinem Titel herabgesetzt werden. Aufgrund des Verschlechterungsverbots ist jedoch auch eine Erhöhung ausgeschlossen.