Er wurde noch während laufender Probezeit wieder rückfällig. Negativ ins Gewicht fällt weiter die Tatsache, dass der Beschuldigte im vorliegenden Strafverfahren nicht geständig war und sich weder einsichtig noch reuig gezeigt hat. Im Gegenteil gab der Beschuldigte trotz erdrückender Beweislage ungehemmt und mit erschreckender Selbstverständlichkeit eine abenteuerlich anmutende Geschichte des Tatgeschehens zu Protokoll, mit welcher er seine Unschuld beteuerte. Dieses von Einsichtslosigkeit und Gleichgültigkeit geprägte Verhalten lässt den Schluss einer günstigen Prognose nicht zu.