Der Beschuldigte gab sich dann gegenüber ihr als Polizist von der Abteilung für Drogenfahndung Zürich aus. I.E._____ wurde anlässlich der «Hausdurchsuchung» eingeschüchtert, indem der Beschuldigte gegenüber ihr bekundet hat, dass ein grosser Polizeieinsatz resultieren würde, wenn sie ihren Bruder anrufen und darüber berichten würde. Insgesamt wäre für den vollendeten Betrug, der zweifellos auf mehrere Tausend Franken ausgerichtet war, in Relation zum Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe von einem gerade noch leichten bis - 35 -