Dem Beschuldigten ging es in erster Linie darum, J.E._____ anzutreffen. J.E._____ hat den beiden Polizisten am 20. Oktober 2020 die Tür nicht geöffnet, weshalb die beiden die Örtlichkeit wieder verlassen haben. Am Folgetag haben die beiden erneut an der Wohnungstür der Familie E._____ geklingelt, wohl in der Hoffnung, J.E._____ anzutreffen. Dieser war am 21. Oktober 2020 jedoch nicht zu Hause. I.E._____, die Schwester von J.E._____, hat den beiden «Polizisten» am 21. Oktober 2020 die Tür geöffnet. Der Beschuldigte gab sich dann gegenüber ihr als Polizist von der Abteilung für Drogenfahndung Zürich aus.