an Vertrauen entgegengebracht wird, ohne Hemmung aus. Insgesamt deutet das Handeln des Beschuldigten auf eine überlegte, raffinierte und zielgerichtete Vorgehensweise sowie eine hohe kriminelle Energie hin, was über die Erfüllung des Betrugstatbestands, der eine arglistige Täuschung voraussetzt, hinausgeht und sich entsprechend verschuldenserhöhend auswirkt.