Dies zeigt deutlich, dass die Tat von langer Hand geplant war und der Beschuldigte bestens über das ausgesuchte Opfer Bescheid wusste. Der Beschuldigte ist systematisch vorgegangen und hat denn auch viel Zeit investiert, um über das Opfer Informationen zu sammeln, das Vorgehen zu planen und mit dem Mitbeschuldigten zu besprechen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte über 20 Jahre (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 23) tatsächlich als Polizist tätig war. Er wusste somit exakt, wie eine offizielle Hausdurchsuchung abläuft und wie er auftreten musste, um glaubwürdig zu wirken.