Der Beschuldigte gab anlässlich seiner Einvernahme vom 22. Dezember 2020 zu Protokoll, er habe die Waffen anlässlich seiner Tätigkeit als Polizist aus Beschlagnahmungen mit anschliessender Verzichtserklärung der Eltern der jugendlichen Täter in Besitz genommen. Als Polizist habe er Vorträge an Oberstufenschulen gehalten, wofür er diese Waffen zu Vorführzwecken benutzt habe (UA act. 1188). Aus diesem Grund habe er die Waffen jeweils in seinem Büro deponiert. Bei seiner Entlassung habe er kein Recht mehr gehabt, sein Büro zu betreten. Seine Sachen seien ihm in eine Kiste gepackt und übergeben worden. Er habe jedoch nicht gewusst, dass sich diese Waffen ebenfalls dort drin befunden haben (UA