8. Widerhandlung gegen das Waffengesetz 8.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, sich der Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 4 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 5 Abs. 2 lit. a WG schuldig gemacht zu haben. Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 27. November 2020 sei in der Wohnung des Beschuldigten ein einhändig bedienbares Messer mit automatischem Mechanismus sowie ein Dolch mit symmetrischer Klinge sichergestellt worden. Der Beschuldigte habe die Waffen anlässlich seiner Tätigkeit als Polizist aus Beschlagnahmungen mit anschliessender Verzichtserklärung in Besitz genommen und damit wissentlich und willentlich verbotene Waffen besessen.