287 StGB). In subjektiver Hinsicht muss die Amtsanmassung - 23 - mit Vorsatz bzw. mit Eventualvorsatz sowie in rechtswidriger Absicht begangen werden. 4.4. Die Täterschaft des Beschuldigten ist erstellt. Es kann diesbezüglich auf die vorgängig gemachten Ausführungen verwiesen werden.