Abgesehen davon, dass gestützt auf die Aussagen der Betrugsopfer und der beim Beschuldigten sichergestellten Kleidungsstücke zumindest hinsichtlich seiner Uniformierung davon auszugehen ist, dass diese (auch) echte Uniformbestandteile aus seiner früheren Tätigkeit enthalten hat, und somit nicht von einer «Fasnachtsbekleidung» ausgegangen werden kann, steht fest, dass alle fünf Opfer sich haben täuschen lassen und niemand zu Beginn der Hausdurchsuchung den Verdacht geschöpft hat, dass es sich um falsche Polizisten handeln könnte. Sie haben die «Hausdurchsuchung» über sich ergehen lassen bzw. geduldet.