Der Beschuldigte hat verschiedene Falschangaben vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen getätigt, um sich selber unrechtmässig zu bereichern. Der Beschuldigte war sich sämtlicher seiner falschen Angaben, namentlich, dass er Polizist sei und aufgrund eines Kupferdiebstahls in der Höhe von Fr. 100'000.00 die Geschäftsunterlagen aller Altmetall/Kupferhändler überprüfen und daher eine Hausdurchsuchung durchzuführen hätte, bewusst.