3.2.4. Indem der Beschuldigte am 23. November 2020 bei C._____ klingelte und sich als Polizist ausgab, wollte er eine Fehlvorstellung über Tatsachen hervorrufen. Der Beschuldigte trug wiederum seine Polizeiuniform, hatte einen Polizeiausweis und eine Mappe mit einem Durchsuchungsbefehl bei - 20 -