die wahrheitswidrigen Schilderungen gegenüber I.E._____ in der Absicht geschahen, sich selbst unrechtmässig zu bereichern; zumal der Mitbeschuldigte D._____ – der anerkanntermassen an diesem Vorfall beteiligt war – zu Protokoll gab, dass die einzelnen Vorfälle aus finanziellen Gründen begangen worden seien (UA act. 1285). Dadurch hat er sämtliche subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt und er ist wegen versuchten Betrugs zu verurteilen.