Um 18.57 Uhr, mithin rund zwei Stunden später, konnten wieder Antennenstandorte des Beschuldigten festgestellt werden (UA act. 543). Die Antennenstandorte bewegten sich entlang den Ortschaften Murgenthal, Rothrist, Aarburg, Olten, Dulliken, Gretzenbach, Schönenwerd, Buchs AG, Hunzenschwil, Villmergen, wo sie dann für ca. eine Stunde statisch blieben. Ins Auge fällt, dass der Mitbeschuldigte sein Mobiltelefon wohl erst um 19.20 Uhr angeschaltet hat, zumal ab diesem Zeitpunkt wieder Antennenstandorte verzeichnet werden konnten (UA act. 786).