Die Antennenstandorte bewegten sich danach nämlich unter anderem in den Raum Oberrieden, Birmensdorf ZH, Spreitenbach, Neuenhof, Dulliken. Um 17.10 Uhr waren beide Mobiltelefone zuletzt in eine Antenne in Dulliken eingewählt (UA act. 543, 786). Auffällig erscheint diesbezüglich, dass während der Tatzeit weder auf der Nummer des Beschuldigten noch auf derjenigen des Mitbeschuldigten D._____ Antennenstandorte verzeichnet wurden. Dies lässt stark vermuten, dass die beiden ihre Mobiltelefone während der Zeit der Tatbegehung bewusst ausgeschaltet haben. Um 18.57 Uhr, mithin rund zwei Stunden später, konnten wieder Antennenstandorte des Beschuldigten festgestellt werden (UA act.