Von 18.56 Uhr bis 20.05 Uhr blieben die Mobiltelefone der beiden wiederum überwiegend mit einer Antenne in Villmergen verbunden. Dies zeigt, dass sich sowohl der Beschuldigte als auch der Mitbeschuldigte D._____ zur und exakt auch nur während der Tatzeit von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr zusammen in unmittelbarer Tatortnähe befanden. Um 20.30 Uhr wurde ein Antennenstandort auf der Autobahnraststätte in Würenlos registriert. Für die Strecke vom Tatort bis zur Raststätte von 29 Kilometern ist von einer Streckenzeit von 27 Minuten auszugehen (vgl. Google Maps, Routenplaner), was wiederum mit der Abfahrts- und Ankunftszeit übereinstimmt. Anschliessend verschoben sich diese erneut nach Y.___