2.5.2.1. Villmergen (21. Oktober 2020) Die Antennenstandorte der beiden Mobiltelefone weisen dasselbe Muster auf. Das Mobiltelefon des Beschuldigten verzeichnete am 21. Oktober 2020 bis ca. 16.16 Uhr überwiegend den Antennenstandort in Q._____, also an seinem Wohnort (UA act. 543; UA act. 913). Danach bewegten sich beide entlang der A3 in den Raum Bremgarten AG, Oberwil-Lieli, Birmensdorf, Zürich, Adliswil, Rüschlikon, Thalwil, Oberrieden, Horgen, Wädenswil und schliesslich ab ca. 16.55 Uhr in den Raum Y._____, dem damaligen Wohnort des Mitbeschuldigten D._____ (UA act. 1213). Für die Strecke von Q._