2.5.2. Im Einklang mit den obigen Täterbeschreibungen und der Aussage des Beschuldigten, wonach er jeweils an den Tatorten (Villmergen, Einsiedeln, Tägerig, Rheinfelden, Niederbuchsiten) war (hinsichtlich Villmergen: Protokoll der Berufungsverhandlung S. 25; Berufungsbegründung S. 3), stehen die Auswertungen der Randdatenerhebung. Aus den Randdaten geht hervor, dass das Mobiltelefon des Beschuldigten und des Mitbeschuldigten D._____ unter anderem zu denselben Zeiten, und zwar auf die Minute genau, an denselben Orten eingeloggt waren.