Anlässlich der beim Beschuldigten durchgeführten Hausdurchsuchung wurden denn auch Durchsuchungsprotokolle mit dem Logo der Polizeibehörden des Kantons Zürich und Notizen mit den Angaben der Opfer (UA act. 403 ff.), sowie diverse weitere Gegenstände sichergestellt, die mit der Polizei und deren Tätigkeit in Verbindung gebracht werden konnten. Insbesondere konnte ein Durchsuchungsprotokoll mit dem Logo der Polizeibehörden des Kantons Zürich lautend auf den Namen «J.E._____» sichergestellt werden (UA act. 405), was mit der Aussage von I.E._____, wonach ihr ein Durchsuchungsprotokoll lautend auf den Namen ihres Bruders vorgelegt worden sei, übereinstimmt.