Einer davon habe eine schwarze oder dunkelgrüne North Face Jacke und eine dunkelblaue Jeanshose getragen. Der andere habe eine lange grüne Jacke getragen. Beide seien zwischen 20 und 30 Jahre alt, etwa 180 cm gross und von schlanker Statur gewesen. Die beiden hätten wenig gesprochen. Einer hätte zudem ein grosses schwarzes Tattoo an der rechten Halsseite gehabt. Zudem habe er – im Bereich des Gurtes – eine Waffe auf sich getragen. Die drei hätten auf Schweizerdeutsch gesprochen (UA act. 827; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 ff.).