2.2. Die Vorinstanz hat die angeklagten Sachverhalte gemäss Anklageziffer 1.1 bis 1.5 als erstellt erachtet und den Beschuldigten hinsichtlich aller fünf Vorfälle wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Amtsanmassung und Diebstahls schuldig gesprochen.