Beschuldigte die Opfer dazu gebracht, ihm und seinen Mittätern die gewünschten Vermögenswerte zu übergeben und zu überlassen. Die Opfer hätten den Zutritt zu den jeweiligen Liegenschaften sowie deren Durchsuchung einzig geduldet, da sie gemeint hätten aufgrund des angeblich bestehenden «Hausdurchsuchungsbefehls» dazu verpflichtet gewesen zu sein. Aufgrund der bei Nichtbefolgung der angeblichen polizeilichen Anweisungen drohenden Konsequenzen, hätten sich die Opfer den Anordnungen des Beschuldigten und dessen Mittätern nicht widersetzt.